Human-Medizinisches Makeup
Was ist ein human-medizinisches Permanent Makeup?
Von einem human-medizinischen Permanent Makeup spricht man, wenn ein medizinisch indiziertes Problem vorliegt: zum Beispiel bei Narben, nach einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte, bei völligem oder teilweisem Verlust von Augenbrauen, Wimpern oder Lippen, bei Vitiligo usw.
Wann kann ein human-medizinisches Permanent Makeup helfen?
Das human-medizinische Permanent Makeup ist der letzte Schritt, nachdem alle ärztlichen Behandlungen abgeschlossen sind. Die vorhandenen Schönheitsmakel werden “nur noch” als kosmetisch bezeichnet und können resp. wollen operativ nicht behoben werden .
Mit dem human-medizinischen Permanent Makeup werden Hautcolorierungen vorgenommen (zum Beispiel Narben farblich retouchiert, Haaransätze schattiert, Brustmamillen gezeichnet usw.) oder Augenbrauenhärchen, Lidstriche und Wimpernhärchen sowie Lippenkonturen und Lippenschattierungen gemacht.
Bei folgenden Indikationen ist eine Behandlung möglich:
- Narben nach Unfällen, Verbrennungen und Operationen
- Lippen-Reformierungspigmentierung nach Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte
- Verlust von Augenbrauen oder Wimpern (z. B. bei Alopecia, Unfällen oder Bestrahlungsschäden
- Mamillen-Reformierungspigmentierung
- Vitiligo, Besenreisser oder Schwangerschaftsstreifen
- usw.
Wann ist ein human-medizinisches Permanent Makeup nicht bzw. noch nicht möglich?
Das human-medizinische Permanent Makeup kann erst ausgeführt werden, wenn alle ärztlichen Massnahmen abgeschlossen sind. Narben müssen mindestens 8 bis 12 Monate alt sein. Hautveränderungen, wie zum Beispiel Vitiligo (Weissfleckenkrankheit) müssen schon seit Jahren gleich aussehen und dürfen sich nicht kürzlich verändert haben. Oft besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen mir und Ihrem Arzt.
Was muss bei einem human-medizinischen Permanent Makeup besonders beachtet werden?
Die Behandlung wird schrittweise vorgenommen und bedarf oft mehreren Nachbehandlungen. Dies erfordert einige Geduld von Ihnen, aber das Endresultat wird Sie überzeugen! Wichtig ist auch die entsprechende Pflege der behandelten Stellen gemäss der Anleitung, die Sie erhalten werden. Beachten Sie bitte auch, dass ich mit dem Pigmentieren nicht die Beschaffenheit des Gewebes verändern kann, sondern lediglich die Farbe. Wie bei Beauty-Pigmentierungen auch, dürfen Sie 8-10 Tage nach der Behandlung nicht in die Sauna oder ins Solarium und nicht mit Chlor- oder Meerwasser in Berührung kommen.
Wer kann ein human-medizinisches Permanent Makeup ausführen?
Bis heute gibt es keine Regelungen oder Kontrollen, wer ein human-medizinisches Permanent Makeup ausführen darf.
Nach einer zweimonatigen Visagistenausbildung und einer Ausbildung zur Linergistin für Beauty-Pigmentierungen 1997 habe ich mich im Frühjahr 2002 beim LONG-TIME-LINER®-Stammhaus in München einer Spezialausbildung für human-medizinische Pigmentierungen (Lizenz II) unterzogen. Damals war ich erst die zweite Schweizerin, die diesen Ausbildungslehrgang belegt hat. Zusammen mit dem Einsatz des neuen LONG-TIME-LINER® DuoLiner-Feinstpigmentiergerätes, den entsprechenden Pigmentfarben und meiner langjährigen Erfahrung habe ich so gute Kompetenzen für solche Behandlungen.
